Hintergrund

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Interkommunales Ökoflächenmanagement

Mit dem LEADER-Projekt "Interkommunales Ökoflächenmanagement" konnte der Grundstein für ein nachhaltiges Ökoflächenmanagement im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen gelegt werden. In Zusammenarbeit mit dem Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm wurde ein Konzept entwickelt, um einen gemeinsamen Ökoflächen- und Maßnahmenpool zu schaffen.

Entstehung des ersten Ökoflächenpools

Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Pobenhausen konnte im Jahre 2009 südlich vom HAUS im MOOS bei Karlshuld ein 35 ha großes Areal erworben werden. In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen konnte hier 2012 das erste Ökokonto des Donaumoos-Zweckverbandes hergestellt werden.

Weiterentwicklung

Da über dieses erste Ökokonto nur Bauvorhaben im Donaumoos mit den Randbereichen kompensiert werden konnten, wurde der Ankauf weiterer Flächen in den verschiedenen Naturräumen erforderlich.


In der weiteren Entwicklung eines langfristigen Ausgleichsmanagements für alle naturräumlichen Einheiten im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen und in der Bewältigung der zukünftigen Herausforderungen im Rahmen der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen stand der Donaumoos-Zweckverband dabei vor den gleichen Herausforderungen wie der Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm, welcher ebenso kein interkommunales Kompensationsmanagement hatte.


Die Herausforderungen lagen dabei vor allem in der Verfügbarkeit ausreichend großer, zusammenhängender Flächen, welche zudem in sinnvollen Gebietskulissen für den Naturschutz verortet sind. Zudem sollten bei der Flächensuche landwirtschaftlich hoch produktive Standorte gemieden sowie die Landwirte in die Herstellung und Pflege der Ausgleichsmaßnahmen mit einbezogen werden.


Um diesen Herausforderungen gemeinsam zu begegnen, wurde im Jahr 2017 ein Kooperations-Projekt der beiden benachbarten Landkreise ins Leben gerufen.


Projekt "Interkommunales Ökoflächenmanagement"

Für das gemeinsame LEADER-Projekt wurden folgende Projektziele festgelegt:


  • Aufbau von Ökoflächen- und Maßnahmenpools mit geeigneter Organisationsform für die Naturräume der Landkreise Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen a. d. Ilm.
  • Aufbau der Strukturen und Prozesse für die ökologische Bewertung von Maßnahmen und Flächen nach Ökopunkten und Preisermittlung für Ökopunkte.
  • Planung und Information über die Möglichkeit produktionsintegrierter Kompensationsmaßnahmen.
  • Aufbau der Vertriebs- und Vermarktungsstrategien für die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen als Dienstleister für private, kommunale und gewerbliche Vorhabensträger.
  • Prüfen der rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung.


Produktionsintegrierte Kompensation (PIK)

 Mit der Bayerischen Kompensationsverordnung (§9 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4) wurde ein Mittel geschaffen,  die Kompensation des Eingriffes auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen über Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen auszugleichen, die der dauerhaften Aufwertung des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes dienen.

Produktionsintegrierte Kompensation

Maßnahmen werden als Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen (PIK) bezeichnet, wenn sie in die land- oder forstwirtschaftliche Produktion integriert sind und Natur und Landschaft dauerhaft aufwerten.


Generell lassen sich zwei Arten der Produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen unterscheiden:


  1. Maßnahmen, die während der gesamten Dauer auf derselben Fläche durchgeführt werden (z. B. Entwicklung einer extensiven Wiese, Umstellung der Bewirtschaftung des Gesamtbetriebs oder einzelner Flächen auf ökologische Landwirtschaft).
  2. Maßnahmen, die jährlich oder im mehrjährigen Turnus wechselnd auf verschiedenen Flächen durchgeführt werden.


Beispiele für PIK auf wechselnden Flächen:


Segetalartenschutz:

  • Maßnahmenumsetzung auf standörtlich dafür geeigneten Flächen (z. B. nährstoffarm, nass , trocken)
  • Maßnahme mindestens 10 Jahre auf einer Fläche, danach Flächenwechsel möglich; reduzierte Saatgutmenge der landwirtschaftlichen Kultur (max. 50-70 % der regulären Saatgutmeng) z. B. durch weiten Reihenabstand (doppelt o. dreifach)


Ackerwildkrautstreifen/Brachestreifen:

  • Selbstbegrünung (Diasporenvorrat im Maßnahmensuchraum als Voraussetzung), Defizite sind mit autochthonem Saatgut zu ergänzen.
  • Mindestlänge 100 m Mindestbreite 10 m
  • Im Rahmen von Pflegemaßnahmen sollen je nach Zielart jeweils ca. 30 % der Brachestreifen als Rückzugsmöglichkeiten für Vögel wie z. B. das Rebhuhn und Wirbellose bestehen bleiben
  • Maßnahme mindestens 2 Jahre auf einer Fläche, danach Flächenwechsel möglich


Allgemeine Mindestanforderungen:

  • Keine Düngung
  • Verzicht auf Kalkung
  • Keine Pflanzenschutzmittel
  • Verzicht auf Bodenbearbeitung einschließlich mechanischer Unkrautbekämpfung im Zeitraum 15.03. bis 01.07.
  • Verzicht auf Bewässerung


Aus Gründen des Artenschutzes können zusätzliche Maßnahmen sinnvoll sein:

  • Belassen von unbeernteten Streifen
  • Striegelverzicht im Frühjahr
  • Pflanzung von Gehölzen
  • Lerchen-/Kiebitzfenster
  • Rebhuhnstreifen
  • Anbau von Luzerne und Kleegras
  • etc.


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